Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die geschäftliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und Thon-Softwaretechnik als Auftragnehmer auf eine formale Basis.
- Allgemeines.
Alle Beratungs- und Dienstleistungs-Aufträge werden zu den unten genannten Geschäftsbedingungen angenommen. Der Auftraggeber erkennt dies mit der Auftragserteilung im Auftragsformular an.
- Angebot und Vertragsabschluss.
Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend.
(a) Ein Vertrag für eine Beratung kommt zu Stande mit der Zustellung eines unterschriebenen schriftlichen Beratungs-Auftrags.
(b) Ein Vertrag für eine Dienstleistung kommt zu Stande, wenn das zu bearbeitende Material zusammen mit dem unterschriebenen schriftlichen Dienstleistungs-Auftrag durch den Auftraggeber angeliefert oder durch den Auftragnehmer abgeholt oder durch einen Paketdienst zugestellt wird.
(c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen. Ein Grund für die Ablehnung eines Beratungs-Auftrags kann z.B. sein, wenn erkennbar ist, dass der Auftrag nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Ein Grund für die Ablehnung eines Digitalisierungs-Auftrags kann z.B. sein, wenn die zu digitalisierenden Vorlagen defekt oder verschmutzt sind und dadurch die Funktionsfähigkeit der Geräte zur Digitalisierung beeinträchtigt würde.
- Preise und Zahlungsbedingungen.
Die Preise berechnen sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste.
Alle Preise sind Endpreise, exklusive Verpackung und Transport wenn nicht anders vereinbart. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung nicht ausgewiesen, weil der Auftragnehmer nach § 19 UStG (Kleinunternehmer) umsatzsteuerbefreit ist.
Bei Beratungs- und Dienstleistungs-Aufträgen erfolgt die Zahlung der Rechnung bar oder per Überweisung.
- Haftungsbeschränkung.
(a) Beratungs-Aufträge: Der Auftragnehmer berät nach bestem Wissen und installiert ggf. Programme auf Anweisung des Auftraggebers. Die Nutzung der Programme erfolgt in der Verantwortung des Auftraggebers und gemäß den Lizenzbestimmungen der installierten Programme. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch die Nutzung der Programme entstehen können.
(b) Dienstleistungs-Aufträge: Alle zu bearbeitenden Vorlagen werden mit der größten Sorgfalt behandelt. Sollten dennoch Schäden an Vorlagen entstehen, haftet der Auftragnehmer maximal bis zum aktuellen Wiederbeschaffungswert des Materials.
- Urheberrechte.
Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung eines Digitalisierungs-Auftrags gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich, dass er sich im Besitz der vollständigen Rechte, insbesondere sämtlicher Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, an den zu bearbeitenden Vorlagen befindet.
- Datenschutz und Datensicherung.
Persönliche Daten des Auftraggebers, die zur Auftragsabwicklung benötigt werden, werden in der Kundendatei gespeichert. Die bei einem Dienstleistungs-Auftrag erstellten Dateien werden gespeichert, bis der Auftrag abgeschlossen ist. Nach Abwicklung des Auftrags bleiben die Daten maximal 14 Tage gespeichert. In diesem Zeitraum sind Nachbesserungen bzw. weitere Lieferungen möglich. Eine Weitergabe persönlicher Daten oder der Vorlagen des Auftraggebers oder der erstellten Dateien an Dritte wird seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Paderborn.
- Schlussbestimmung.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich beide Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2010
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